Sanierung von Unternehmen der Baubranche

Unternehmen der Baubranche (Baugewerbe und Baunebengewerbe) können außergerichtlich oder durch ein Insolvenzverfahren saniert werden.

Sanierung unter Insolvenzschutz funktioniert auch trotz der besonderen Bedingungen der VOB/B. Kundenaufträge, Mitarbeiter, Nachunternehmer und Zulieferer können ihnen erhalten bleiben, denn:

  • Fast alle Bauaufträge werden normal weitergeführt.
  • Wiederherstellung von Vertrauen durch den Sanierer.
  • Von vornherein wird klar kommuniziert, dass der Betrieb die Projekte weiterführt. Unsere Praxiserfahrung zeigt, dass die Mehrheit der Kunden nicht geht: Der bei einer fristlosen Kündigung durch den Auftraggeber entstehende Zeit- und Kostenaufwand, wie Fragen der Gewährleistung, lassen ihn an Bord bleiben.
  • Öffentliche Auftraggeber erteilen auch während des Verfahrens neue Aufträge.
  • Mitarbeiter halten zu Ihnen, da auch ihre Arbeitsplätze eine Zukunftsperspektive erhalten.
  • Nachunternehmen und Lieferanten werden weiter beliefern, denn nach der Sanierung bleiben Sie als Kunde erhalten.

Unsere Sanierungsansätze für Ihren Betrieb

Die Wirtschaftskanzlei Worstbrock erstellt für Sie einen umfassenden Sanierungs- und Maßnahmenplan bestehend u.a. aus:

  • Überprüfung der Kalkulation aller Produkte sowie des Qualitäts- und Produktionsmanagements.
  • Anpassung der Sach- und Personalkosten an die mittelfristige Umsatzplanung.
  • Nachverhandeln der Verträge mit dem jeweiligen Auftraggeber.
  • Sicherung von Liquidität
  • Erstellung eines umfangreichen Sanierungskonzepts nach IDW S6 – direkte Umsetzung nach Absprache mit Ihnen.
  • Umsetzung des Sanierungskonzeptes mittels eines Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahrens.

Gemeinsam entscheiden wir dann über die weiteren Schritte. Kurzfristig verbessert sich Ihre Situation durch die Anwendung der Sanierungsinstrumente und langfristig wird Ihr Unternehmen wieder profitabel.

Und wenn ein Insolvenzverfahren notwendig werden sollte?

Neben der Regelinsolvenz bietet sich für Unternehmen ab 15 Mitarbeitern oder ab 1 Mio. € Jahresumsatz als Alternative die Eigenverwaltung bzw. das Schutzschirmverfahren an.

Klare Vorteile der Eigenverwaltung:

  • Sie Behalten Sie die Leitung Ihres Unternehmens.
  • Anstatt eines Insolvenzverwalters steht ein Sachwalter mit reiner Kontrollfunktion zur Seite.
  • Beratung durch Sanierungsprofis
  • Ihre Liquidität wird schnell und deutlich gesteigert:
    • Keine Steuern & Sozialabgaben im vorläufigen Verfahren
    • Weiterzahlung der Löhne & Gehälter für bis zu 3 Monaten durch die Agentur für Arbeit
    • keine Zinsen und Tilgung während des Verfahrens.
    • Leichtere Entledigung von unvorteilhaften Verträgen

Zusätzlich kann unter bestimmten Bedingungen auch ein Schutzschirmverfahren greifen: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann dieses Instrument mit dem Ziel der Sanierung durch Vergleichsvertrag mit allen Gläubigern innerhalb eines Zeitraumes von nur drei Monaten angewendet werden.

Ziel der Verfahren: Die nachhaltige Sanierung und Fortführung Ihres Betriebes!

Über 30 Jahre Erfahrung – Die Wirtschaftskanzlei Worstbrock

Seit 1989 sind wir als erfahrener Partner für eine umsetzungsorientierte Beratung und Unternehmensentwicklung auf dem Markt profiliert. Als zertifizierter ESUG-Berater sind wir Ihr vertraulicher Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihre Firma vor einer Regelinsolvenz zu bewahren und unternehmerisch wieder auf Kurs zu kommen.

Durch unsere Kooperationspartner aus den Bereichen der Rechts- und Steuerberatung, sowie der finanziellen Beteiligung, ist der Weg & eine Förderung zu vielfältigen Lösungsansätzen geschaffen.

Je eher Sie uns ansprechen, desto besser können wir Ihnen helfen.