Sanierung von Unternehmen der Dienstleistungsbranche
Unternehmen des Dienstleistungssektors können außergerichtlich oder durch ein Insolvenzverfahren saniert werden. Zum Dienstleistungssektor gehören alle Unternehmen, deren Geschäftszweck die Erbringung einer Dienstleistung ist, wie beispielsweise Ärzte, Architekten, Veranstaltungstechniker, Agenturen, Reinigungsunternehmen, Verkehrsbetriebe und viele weitere unterschiedliche Gewerbe.
Häufig ist es nicht einfach, unter dem bestehenden Konkurrenzdruck und dem sich ständig ändernden Markt die notwendigen Umsatzerlöse zu erzielen, wohingegen die monatlichen Fixkosten immer anfallen und Engpässe verursachen können. Schnell kann daraus eine wirtschaftlich kritische Situation entstehen.
Unser Ansatz ist daher eine ausführliche Analyse über die Fixkosten und Personalkosten, und wir prüfen und strukturieren die Einnahmensituation. Zudem unterziehen wir das Geschäftsmodell einer genauen Betrachtung, ob und wo gegebenenfalls nachgesteuert oder neuausgerichtet werden muss und überprüfen ebenfalls die bestehenden Verträge mit Kunden und Subunternehmern.
Alles mit dem Ziel, ob die Einnahmesituation verbessert werden kann oder ob die Kosten optimiert werden müssen.
Unsere Sanierungsansätze für Ihren Betrieb
Die Wirtschaftskanzlei Worstbrock erstellt für Sie einen umfassenden Sanierungs- und Maßnahmenplan bestehend u.a. aus:
- Sicherung von Liquidität
- Rentabilitätsanalyse und Cash-Flow-Rechnung
- Erstellung eines umfangreichen Sanierungskonzepts, ggf. nach IDW S6 – direkte Umsetzung nach Absprache mit Ihnen.
- Umsetzung des Sanierungskonzeptes mittels eines Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahrens.
Gemeinsam entscheiden wir dann über die weiteren Schritte. Kurzfristig verbessert sich Ihre Situation durch die Anwendung der Sanierungsinstrumente und langfristig wird Ihr Unternehmen wieder profitabel.
Und wenn ein Insolvenzverfahren notwendig werden sollte?
Neben der Regelinsolvenz bietet sich für Unternehmen ab 15 Mitarbeitern oder ab 1 Mio. € Jahresumsatz als Alternative die Eigenverwaltung bzw. das Schutzschirmverfahren an.
Klare Vorteile der Eigenverwaltung:
- Sie Behalten Sie die Leitung Ihres Unternehmens.
- Anstatt eines Insolvenzverwalters steht ein Sachwalter mit reiner Kontrollfunktion zur Seite.
- Beratung durch Sanierungsprofis
- Ihre Liquidität wird schnell und deutlich gesteigert:
- Keine Steuern & Sozialabgaben im vorläufigen Verfahren
- Weiterzahlung der Löhne & Gehälter für bis zu 3 Monaten durch die Agentur für Arbeit
- keine Zinsen und Tilgung während des Verfahrens.
- Leichtere Entledigung von unvorteilhaften Verträgen
Zusätzlich kann unter bestimmten Bedingungen auch ein Schutzschirmverfahren greifen: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann dieses Instrument mit dem Ziel der Sanierung durch Vergleichsvertrag mit allen Gläubigern innerhalb eines Zeitraumes von nur drei Monaten angewendet werden.
Ziel der Verfahren: Die nachhaltige Sanierung und Fortführung Ihres Betriebes!
Über 30 Jahre Erfahrung – Die Wirtschaftskanzlei Worstbrock
Seit 1989 sind wir als erfahrener Partner für eine umsetzungsorientierte Beratung und Unternehmensentwicklung auf dem Markt profiliert. Als zertifizierter ESUG-Berater sind wir Ihr vertraulicher Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihre Firma vor einer Regelinsolvenz zu bewahren und unternehmerisch wieder auf Kurs zu kommen.
Durch unsere Kooperationspartner aus den Bereichen der Rechts- und Steuerberatung, sowie der finanziellen Beteiligung, ist der Weg & eine Förderung zu vielfältigen Lösungsansätzen geschaffen.
Je eher Sie uns ansprechen, desto besser können wir Ihnen helfen.