Sanierung von Unternehmen im Einzelhandel

Unternehmen des Einzelhandels (Sowohl online als auch stationärer Handel) können außergerichtlich oder durch ein Insolvenzverfahren saniert werden.

Der Einzelhandel ist einem massiven Konkurrenzkampf ausgesetzt, der durch den Onlinehandel noch weiter verschärft wird. Schnell kann der damit einhergehende Preiskampf die eigene Liquidität in Gefahr bringen.

Mit dem Onlinehandel ist eine hochkomplexe und herausfordernde Form des Handels hinzugekommen, die neben den klassischen stationären Handel vor Ort nun auch die Konkurrenz aus aller Welt zu Marktbegleitern macht und den Preisdruck erhöht.

Lokal greifen je nach Lage die hohen Ladenmieten und äußere Faktoren wie beispielsweise Baustellen als Risikofaktor in die Unternehmensplanung ein.

Retourenkosten mindern die Marge und sind durch den Onlinhandel deutlich angestiegen und üblicher geworden.

Diese genannten Faktoren sind nur einige Beispiele für Risiken, die eine unternehmerische Schieflage des Betriebs auslösen können. Es bieten sich dabei mehrere Branchenspezifische Sanierungsansätze an:

  • Analyse der Krisenursache als offene und ehrliche Erfassung der Gründe für die Situation
  • Wachstum durch Umsatzsteigerung mittels neuer oder erweiterter Vertriebskanäle
  • Optimierung der eigenen Buchhaltung
  • Verbesserung bestehender Konzepte und Entwicklung neuer Konzepte im Vertrieb und der Kundengewinnung

Unsere Sanierungsansätze für Ihren Betrieb

Die Wirtschaftskanzlei Worstbrock erstellt für Sie einen umfassenden Sanierungs- und Maßnahmenplan bestehend u.a. aus:

  • Sicherung von Liquidität
  • Rentabilitätsanalyse und Cash-Flow-Rechnung
  • Erstellung eines umfangreichen Sanierungskonzepts, ggf. nach IDW S6 – direkte Umsetzung nach Absprache mit Ihnen.
  • Umsetzung des Sanierungskonzeptes mittels eines Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahrens.

Gemeinsam entscheiden wir dann über die weiteren Schritte. Kurzfristig verbessert sich Ihre Situation durch die Anwendung der Sanierungsinstrumente und langfristig wird Ihr Unternehmen wieder profitabel.

Und wenn ein Insolvenzverfahren notwendig werden sollte?

Neben der Regelinsolvenz bietet sich für Unternehmen ab 15 Mitarbeitern oder ab 1 Mio. € Jahresumsatz als Alternative die Eigenverwaltung bzw. das Schutzschirmverfahren an.

Klare Vorteile der Eigenverwaltung:

  • Sie Behalten Sie die Leitung Ihres Unternehmens.
  • Anstatt eines Insolvenzverwalters steht ein Sachwalter mit reiner Kontrollfunktion zur Seite.
  • Beratung durch Sanierungsprofis
  • Ihre Liquidität wird schnell und deutlich gesteigert:
    • Keine Steuern & Sozialabgaben im vorläufigen Verfahren
    • Weiterzahlung der Löhne & Gehälter für bis zu 3 Monaten durch die Agentur für Arbeit
    • keine Zinsen und Tilgung während des Verfahrens.
    • Leichtere Entledigung von unvorteilhaften Verträgen

Zusätzlich kann unter bestimmten Bedingungen auch ein Schutzschirmverfahren greifen: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann dieses Instrument mit dem Ziel der Sanierung durch Vergleichsvertrag mit allen Gläubigern innerhalb eines Zeitraumes von nur drei Monaten angewendet werden.

Ziel der Verfahren: Die nachhaltige Sanierung und Fortführung Ihres Betriebes!

Über 30 Jahre Erfahrung – Die Wirtschaftskanzlei Worstbrock

Seit 1989 sind wir als erfahrener Partner für eine umsetzungsorientierte Beratung und Unternehmensentwicklung auf dem Markt profiliert. Als zertifizierter ESUG-Berater sind wir Ihr vertraulicher Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihre Firma vor einer Regelinsolvenz zu bewahren und unternehmerisch wieder auf Kurs zu kommen.

Durch unsere Kooperationspartner aus den Bereichen der Rechts- und Steuerberatung, sowie der finanziellen Beteiligung, ist der Weg & eine Förderung zu vielfältigen Lösungsansätzen geschaffen.

Je eher Sie uns ansprechen, desto besser können wir Ihnen helfen.