Sanierung von Unternehmen in der Reisedienstleisterbranche
Unternehmen der Reisedienstleisterbranche können außergerichtlich oder durch ein Insolvenzverfahren saniert werden.
Sanierung unter Insolvenzschutz funktioniert auch trotz der besonderen Bedingungen der Mitarbeiter, Kunden, sowie Leasing und Finanzierungsverhältnisse denn:
- Mitarbeiterverträge bleiben bestehen
- Wiederherstellung von Vertrauen durch den Sanierer
- Von vornherein wird klar kommuniziert, dass der Betrieb weiterführt und langfristig saniert wird. Die Erfahrung zeigt, dass die Mehrheit der Kunden keine Vertragsaufhebung o.ä. durchführen möchten, sondern langfristig einen stabilen Partner halten möchten
- Leasing- und Finanzierungsgegenstände können gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung, welche oftmals bei 50% der üblichen Leasingrate liegt, weiter genutzt werden
- Akquise von Neuaufträgen stellt nach den Erfahrungswerten kein erhebliches Risiko dar, da klar kommuniziert wird, dass das Unternehmen saniert wird, um so langfristig am Markt erhalten bleibt
- Mitarbeiter halten zu Ihnen, da auch ihre Arbeitsplätze eine langfristige Zukunftsperspektive erhalten
Unsere Sanierungsansätze für Ihren Betrieb
Die Wirtschaftskanzlei Worstbrock erstellt für Sie einen umfassenden Sanierungs- und Maßnahmenplan bestehend u.a. aus:
- Überprüfung der Kalkulation Ihrer Angebote, um so langfristig auskömmliche Aufträge zu generieren.
- Anpassung der Sach- und Personalkosten an die mittelfristige Umsatzplanung
- Nachverhandeln der Verträge mit dem jeweiligen Auftraggeber
- Sicherung von Liquidität
- Umsetzung des Sanierungskonzeptes mittels eines Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahrens sowie Erstellung eines Insolvenzplans zum gerichtlichen Schuldenerlass
Gemeinsam entscheiden wir dann über die weiteren Schritte. Kurzfristig verbessert sich Ihre Situation durch die Anwendung der Sanierungsinstrumente und langfristig wird Ihr Unternehmen wieder profitabel.
Und wenn ein Insolvenzverfahren notwendig werden sollte?
Neben der Regelinsolvenz bietet sich für Unternehmen ab 15 Mitarbeitern oder ab 1 Mio. € Jahresumsatz als Alternative die Eigenverwaltung bzw. das Schutzschirmverfahren an.
Klare Vorteile der Eigenverwaltung:
- Sie Behalten Sie die Leitung Ihres Unternehmens.
- Anstatt eines Insolvenzverwalters steht ein Sachwalter mit reiner Kontrollfunktion zur Seite.
- Beratung durch Sanierungsprofis
- Ihre Liquidität wird schnell und deutlich gesteigert:
- Keine Zahlungspflicht der Steuern & Sozialabgaben im vorläufigen Verfahren
- Weiterzahlung der Löhne & Gehälter der angestellten Mitarbeiter für bis zu 3 Monaten durch die Agentur für Arbeit
- keine Zinsen und Tilgung während des Verfahrens; ggf. lediglich eine Nutzungsentschädigung der Finanzierungsverträge soweit ein Sicherungsrecht bspw. ein Fahrzeug besteht
- Leichtere Entledigung von unvorteilhaften Verträgen
- Erhebliche Eigenkapitalquotenverbesserung durch gerichtlichen Schuldenerlass durch Durchführung eines Insolvenzplans
Zusätzlich kann unter bestimmten Bedingungen auch ein Schutzschirmverfahren greifen: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann dieses Instrument mit dem Ziel der Sanierung durch Vorlage eines Insolvenzplans, welchen einen gerichtlichen Schuldenschnitt gleichzusetzen ist, mit allen Gläubigern innerhalb eines Zeitraumes von nur drei Monaten verhandelt und angewendet werden.
Ziel der Verfahren: Die nachhaltige Sanierung und Fortführung Ihres Betriebes!
Über 30 Jahre Erfahrung – Die Wirtschaftskanzlei Worstbrock
Seit 1989 sind wir als erfahrener Partner für eine umsetzungsorientierte Beratung und Unternehmensentwicklung auf dem Markt profiliert. Als zertifizierter ESUG-Berater sind wir Ihr vertraulicher Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihre Firma vor einer Regelinsolvenz zu bewahren und unternehmerisch wieder auf Kurs zu kommen.
Durch unsere Kooperationspartner aus den Bereichen der Rechts- und Steuerberatung, sowie der finanziellen Beteiligung, ist der Weg & eine Förderung zu vielfältigen Lösungsansätzen geschaffen.
Je eher Sie uns ansprechen, desto besser können wir Ihnen helfen.